Rheinische Post: Auf Distanz zu Karlsruhe
Düsseldorf (ots) - Ein Kommentar von Reinhold Michels: Das Bundesverfassungsgericht hat seine eigene Entscheidung von 2004 zur Sicherungsverwahrung revidiert und nun für verfassungswidrig erklärt, was die Karlsruher Hürden vor sieben Jahren genommen hatte: der Leitgedanke, dass das Grundrecht auf Freiheit gemeingefährlicher Menschen grundsätzlich hinter dem Grundrecht auf Leben, Unversehrtheit, sprich: Sicherheit ...